Einstufung
Einstufung in höhere Fachsemester
Auf der Grundlage der Anerkennung kann auf Antrag der oder des Studierenden die Hochschule in ein höheres Fachsemester einstufen. Das Fachsemester ergibt sich aus dem Umfang der durch die Anerkennung erworbenen ECTS-Leistungspunkte.
Mit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 16. September 2014 wird klargestellt, dass eine Einstufungsentscheidung eine vorherige Anerkennung erforderlich macht.
1. Ausschlussfrist
Eine Einstufungsentscheidung erhalten Sie nur dann, wenn der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bis spätestens zu den nachfolgend genannten Terminen im Prüfungswesen eingegangen ist:
- 15. Januar für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung/eines Einstufungsbescheides für das jeweilige Sommersemester
- 15. Juli für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung/eines Einstufungsbescheides für das jeweilige Wintersemester
Antragsteller:innen, die ihren Antrag bis zu dieser Frist nicht vollständig eingereicht haben, sind vom Anerkennungsverfahren ausgeschlossen.
2. Einstufungsverfahren
Im Zusammenhang mit der Bewerbung auf einen Studienplatz können Sie sich mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester auf ein höheres Fachsemester bewerben und so die eigenen Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.
Allerdings ist mit der inhaltlichen Entscheidung über die Einstufung noch keine Zulassung zum Studiengang verbunden. Letzteres setzt eine entsprechende Bewerbung und Zulassung voraus.
Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist jedes Semester möglich, jedoch nicht in jedes höhere Fachsemester: Da Sie sich in das 1. Fachsemester des Bachelors nur jeweils zum Wintersemester einschreiben können, ist die Einschreibung in ein höheres Fachsemester zum Wintersemester auch nur für ungerade Fachsemester (3. oder 5.) möglich. Entsprechend können Sie sich zum Sommersemester nur in ein gerades Fachsemester (2., 4. oder 6.) einschreiben.
Wenn Sie sich unsicher über den Umfang Ihrer anerkennbaren Leistungen aus einem vorherigen Studium sind, ist es empfehlenswert sich im Wintersemester parallel auch für das 1. Fachsemester zu bewerben. Über die Bewerbungen für das 1. Fachsemester wird stets vor den Bewerbungen für höhere Fachsemester entschieden. Wenn Sie bereits für das 1. Fachsemester angenommen wurden, können Sie sich Ihre im Erststudium erbrachten Leistungen auch im Nachhinein noch problemlos anerkennen lassen. In diesem Fall können Sie den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zurückziehen und alle anzuerkennenden Leistungen beantragen, unabhängig von Punkt 3.
3. Berechnung der Einstufung
Für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester für die Nichtlehramts-Bachelorstudiengänge müssen folgende Credits vorliegen:
| Einschreibung in das: | 1. Fachsemester | 2. Fachsemester | 3. Fachsemester | 4. Fachsemester | 5. Fachsemester | 6. Fachsemester |
| möglich zum: | Wintersemester | Sommersemester | Wintersemester | Sommersemester | Wintersemester | Sommersemester |
| mindestens benötigte Credits: | — | 15 | 45 | 75 | 105 | 135 |
Anmerkung: Die Credits für einerseits die Große und andererseits für die Kleine berufliche Fachrichtung sind getrennt zu behandeln. Die Einstufung für die Kleine berufliche Fachrichtung erfolgt gemäß Studienbeginn nach Studienverlaufsplan zum 3. Fachsemester. Die Einstufung erfolgt gemäß Gesamtumfang des Fachs unabhängig von der Verteilung der Credits gemäß Studienverlaufsplan.
4. Entscheidung
Den Einstufungs-/Anerkennungsbescheid erhalten Sie vom Sachgebiet Prüfungswesen.
5. Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Mit dem Einstufungsbescheid können Sie sich nun für einen Studienplatz in ein höheres Fachsemester im Einschreibungswesen bewerben. Im Zusammenhang mit der Bewerbung auf einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC) denken Sie bitte an die auf den Seiten des Einschreibungswesens genannten Ausschlussfristen:
- 15. September für eine Bewerbung für das Wintersemester
- 15. März für eine Bewerbung für das Sommersemester