Anerkennungen
Anerkennung von Leistungen
Die Prüfungsordnung sieht vor (vgl. § 63a HG NRW), dass eine Prüfungsleistung anzuerkennen ist, sofern hinsichtlich Inhalt, Umfang und Anforderungen kein wesentlicher Unterschied zu der zu ersetzenden Prüfungsleistung besteht.
Die Einleitung des Anerkennungsverfahrens erfolgt ausschließlich durch einen Antrag auf Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen an den Prüfungsausschuss des Studiengangs, für den die Prüfungsleistung anerkannt werden soll. Die Unterlagen sind per E-Mail über Ihre zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml
einzureichen. Ihr Antrag wird anschließend zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Informationen zur Anerkennung
Anschreiben zum Anerkennungsantrag
Das Anschreiben zum Anerkennungsantrag unterschreiben Sie bitte digital und schicken es zusammen mit dem Anerkennungsantrag per Email. Sollte sich das Anschreiben nicht digital unterzeichnen lassen, unterschreiben Sie es bitte handschriftlich und scannen es ein.
Anerkennungsantrag
Den Anerkennungsantrag im Excelformat, den Link zu der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch Ihrer bereits erbrachten Leistungen bzw. die Modulinhalte als Anhang schicken Sie bitte ebenfalls per Mail.
Einzureichende Unterlagen beim Wechsel von anderen Universitäten
Anschreiben zum Anerkennungsantrag, Anerkennungsantrag sowie Modulinhalte wie oben beschrieben per Email zusenden.
Transcript of Records:
Notenspiegel mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen im Original von der Erstuniversität ausgestellt, gesiegelt und unterschrieben, nicht älter als 2 Wochen. Aufgrund der Echtheitsprüfung bitte postalisch im Original und zusätzlich per Email senden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Bescheinigung darüber, dass keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Ebenfalls im Original, gesiegelt und unterschrieben per Post schicken und per Email senden.
Modulinhalte:
Modulinhalte der erbrachten Leistungen (mit den entsprechenden Übersetzungen wenn es sich um im Ausland erbrachte Leistungen handelt) oder Link zum Modulhandbuch (bei Inlandsuniversitäten) können per Email geschickt werden.
Einzureichende Unterlagen beim internen Wechsel des Studiengangs innerhalb der Universität
Anschreiben zum Anerkennungsantrag, Anerkennungsantrag sowie Modulinhalte wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen bitte der Email dem Antrag anfügen.
Einzureichende Unterlagen nach einem Auslandsaufenthalt
Anschreiben zum Anerkennungsantrag, Anerkennungsantrag sowie Modulinhalte wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit Verifizierungscode.
Beinhaltet das Transcript keinen Verifizierungscode muss ein Transcript der Auslandsuniversität, versehen mit Unterschrift und Siegel, im Original vorgelegt werden.
Allgemein gilt:
Es können nur bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden. Prognosen über künftig zu erbringenden Leistungen erfolgen nicht.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an: yvonne.kempa@uni-due.de
Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen, können während der Präsenzsprechstunde (dienstags 9.00 - 12.00 Uhr)
vorgelegt oder postalisch geschickt werden:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
Yvonne Kempa
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Prüfung Ihres Antrags.