Übersicht der Änderungen (PO 2010 -> 2023)
Informationen für Studierende des B.Sc. Wirtschaftsinformatik, die vor dem 1. Oktober 2023 eingeschrieben worden sind
1. Einführung
Seit dem Wintersemester 2023 ist die neue Prüfungsordnung in Kraft, welche die Prüfungsordnung 2010 (Version 2013) ablöst. Es gibt umfangreiche Übergangsregeln, die einen Übergang in den neuen Studiengang ermöglichen werden. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen in den bereits existierenden Pflichtmodulen beschrieben werden.
2. Übersicht der Änderungen
Für folgende Module wird ab Wintersemester 2023/24 eine Reduktion von 9 CP auf 6 CP vorgenommen:
- Modelle der Informatik
- Datenbankmanagementsysteme
- Programmierung
Für folgendes Modul wird ab dem Wintersemester 2023/24 eine Erhöhung von 6 CP auf 9 CP vorgenommen:
- Software Entwicklung & Programmierung (SEP) – SEP wird weiterhin jedes Semester angeboten
Für folgende Module wird ab dem Wintersemester 2023/24 eine Erhöhung von 3 CP auf 6 CP vorgenommen:
- Enterprise Systems
- Digital Business Grundlagen
Im Kernstudium muss nur noch eines der Module belegt werden. Das andere Modul können Sie im Wahlpflichtbereich des Vertiefungsstudiums wählen.
Für folgende Module wird ab Wintersemester 2023/24 eine Namensänderung vorgenommen:
- Programmierung -> Einführung in die Programmierung
- Software Engineering -> Einführung in das Software Engineering
- Kommunikationsnetze 1 -> Kommunikationsnetze
- Requirements Engineering and Management 1 -> Requirements Engineering
Bereits zum Sommersemester 2022 wurde die Veranstaltung Network and Information Security 1 in Cybersicherheit umbenannt.
Folgendes 6 CP Modul wird ab Wintersemester 2023/24 als neues Wahlpflichtmodul im Vertiefungsstudiums des Bachelors Wirtschaftsinformatik angeboten:
- Grundlagen des Maschinellen Lernens
Folgendes 6 CP Modul wird ab Sommersemester 2024 als neues Pflichtmodul des Bachelor Wirtschaftsinformatik angeboten:
- Datenstrukturen und Algorithmen
Die bisherigen Vertiefungsrichtungen für das Vertiefungsstudium werden aufgehoben:
Statt der bisherigen Vertiefungsrichtungen werden ab dem Wintersemester 2023/24 nur noch Profile angeboten. Ein Profil gilt als abgeschlossen, sobald mindestens drei der im Profil enthaltenen Module abgeschlossen wurden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Module der Profile so zu kombinieren, dass man von keinem der Profile mindestens drei Module abgeschlossen hat. Dies würde lediglich zur Folge haben, dass man kein Profil für das Vertiefungsstudium auf dem Zeugnis ausgewiesen bekommt. Die aktuell angebotenen Profile können Sie dem Modulhandbuch entnehmen.
3. Fragen und Antworten
3.1 Allgemeine Fragen – Überführung in die neue PO
Betreffen die neuen Reglungen nur die ab dem Wintersemester 2023/24 eingeschriebenen Studierenden?
Nein, auch Studierende, die das Kernstudium noch nicht abgeschlossen haben, fallen unter die Neuregelung.
Wer kann nach „alter“ Prüfungsordnung weiterstudieren?
Es können die Studierenden nach der Altregelung weiterstudieren, die das Kernstudium bereits abgeschlossen haben. Das Kernstudium ist abgeschlossen, wenn die Leistungen im Umfang von 120 Credits aus dem Kernstudium gem. Anlage 1 der alten PO WiInf erbracht sind.
Wer nach alter Prüfungsordnung das Studium abschließen will, muss alle Fächer aus dem Kernstudium der alten Prüfungsordnung im Sommersemester 2023 abschließen.
Es fehlen nur Bachelor-Arbeit, -Projekt und -Seminar. Wie wird mit diesem Fall umgegangen?
Es kann nach alter Prüfungsordnung weiterstudiert werden.
3.2 Allgemeine Fragen – Anrechnung von Leistungen nach neuer PO
Verlieren die Studierenden mit einem Wechsel die Credits für bereits erbrachte Prüfungsleistungen?
Nein, ihre Leistungen werden gemäß Anlage 3 der neuen Prüfungsordnung übertragen.
3.3 Spezielle Fragen
Wie wird mit den Maluspunkten verfahren?
Genauso wie die Credits werden die Maluspunkte überführt.
Setzt „Softwareentwicklung und Programmierung“ (SEP) weiterhin ein abgeschlossenes Programmierungsmodul voraus, oder sind „Programmierung" und „Datenstrukturen und Algorithmen“ nun Voraussetzung?
Die Zulassung zum Modul „Softwareentwicklung und Programmierung“ (SEP) setzt das Bestehen der Module „Einführung in die Programmierung“ sowie „Datenstrukturen und Algorithmen“ voraus.
Wird „Softwareentwicklung und Programmierung" (SEP) weiterhin in beiden Semestern (WiSe und SoSe) angeboten?
Ja, SEP wird weiterhin jedes Semester angeboten.
Werden sowohl „Programmierung“ als auch „Datenstrukturen und Algorithmen“ weiterhin in beiden Semestern (WiSe und SoSe) angeboten?
Nein, die Leistungen werden nicht mehr jedes Semester angeboten.
Ist es nun durch die Änderung bezüglich der Vertiefungsrichtungen möglich Module aus allen drei ehemaligen Vertiefungsrichtungen (nun Profilen) zu belegen?
Ja, das ist nun möglich. Jedoch wird einem dadurch keines der drei Profile anerkannt.
4. Hilfestellung bei der Umrechnung
Für die eigenständige Überprüfung der Umrechnung Ihrer Leistungen aus der alten in die neue Prüfungsordnung finden Sie hier eine Exceltabelle.
Ferner finden Sie hier ein Erklärvideo mit allen Änderungen.